Leitbild

Girlpower ist ein seit 2004 bestehendes jährliches Lagerangebot für Mädchen vom 6. bis zum 9. Schuljahr (also für ca. 12- bis 16-Jährige) des Bezirks Horgen, dessen Organisation, Leitung und Durchführung einer Vernetzungsgruppe von Jugendarbeiterinnen der bezirkszugehörigen Gemeinden obliegt. Girlpower schafft die Rahmenbedingungen für einen bezirksweiten Austausch und der Jugendarbeiterinnen untereinander sowie der Adressatinnen. Beziehungsaufbau und –pflege zwischen den Mädchen und den Jugendarbeiterinnen sind bei Girlpower zentral und erhöhen  die Identifikation mit der gemeindeeigenen Jugendarbeit bzw. Jugendarbeiterin. Girlpower ist offen für alle Mädchen.

Ziele
Girlpower…

  • …befähigt die Mädchen darin ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und leistet damit einen Beitrag, dass sie ihr Leben selbstbestimmt führen können.
  • …fördert die Mädchen im Erkennen ihrer eigenen Ressourcen und trägt so zur Stärkung ihres Selbstwertgefühls bei.
  • … ermöglicht den Mädchen neue Begegnungen sowie Aktivitäten und macht Vielfalt erlebbar.
  • …unterstützt die Mädchen in ihren geschlechtsspezifischen Herausforderungen und regt ihren Identitätsfindungsprozess an.
  • …bietet den Mädchen einen Rahmen ihr Selbst und eine Gemeinschaft zu erleben und zu reflektieren.
  • …schafft die Voraussetzungen für eine mädchenspezifische Auseinandersetzung mit physischer und psychischer Gesundheit unter fachlicher Begleitung.

Girlpower orientiert sich an den Leitlinien zu Mädchenarbeit in der offenen Kinder- und Jugendarbeit des DOJ (Dachverband offene Jugendarbeit). Girlpower sieht sich als Teil einer umfassenden Mädchenarbeit, die von verschiedensten Playerinnen in den unterschiedlichsten Feldern geleistet wird.

Bedingungen für die Teilnahme
Für die Teilnahme am Girlpower-Lager gibt es einige Bedingungen. Diese sollen helfen, eine professionelle Planung und Durchführung des Lagers sowie eine gewisse Konstanz im Verein zu garantieren. Sie lauten wie folgt:

  • die Jugendarbeiterin nimmt an den Vorbereitungssitzungen für das Lager teil.
  • die Jugendarbeiterin übernimmt ein Ressort (je nach Stellenprozent eines mit grösserem/kleinerem Aufwand) oder unterstützt eine andere in deren Ressort.
  • die Jugendarbeiterin ist im Lager an mindestens einem Tag anwesend (auch wenn keine Mädchen aus der eigenen Gemeinde dabei sind).
  • Die Gemeinden zahlen einen Lagerbeitrag (Gemeinden mit weniger als 10‘000 Einwohnenden 250 Fr, Gemeinden mit mehr als 10‘000 Einwohnenden 500 Fr.).

Die Jugendarbeiterinnen/Jugendarbeitsstellen, die unter diesen Bedingungen dabei sind, dürfen Mädchen aus ihrer Gemeinde ins Lager mitnehmen.

Organisation und Durchführung
Die Verantwortung für die Organisation und Leitung des Lagers liegt bei den Jugendarbeiterinnen, welche unter den genannten Bedingungen bei Girlpower mitarbeiten, wobei die Arbeitszeit von den jeweiligen Jugendarbeitsstellen zur Verfügung gestellt wird. Girlpower sichert die Qualität und Realisierung mädchenspezifischer Arbeit der einzelnen Gemeinden durch die gemeindeübergreifende Arbeitsgruppe.

Die Finanzierung von Girlpower erfolgt durch die Beiträge der Lagerteilnehmerinnen und den teilnehmenden Gemeinden sowie durch Sponsoring.

Die okaj zürich verwaltet das Vermögen vom Girlpower, welches daher auf einem separaten Konto der okaj zürich angelegt wird. Girlpower benennt eine Vertreterin, welche unterschriftsberechtigt ist und selbständig über Ein- und Auszahlungen verfügen kann.

 

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